DIN6868-157 Bildwiedergabegerät / Monitore

Die neue DIN 6868-157 was bedeutet Sie?

 

Die neue DIN V 6868-157 wurde am 1.11.2014 veröffentlicht und ist seit dem 01.05.2015 bei Neuinstallationen bindend. Sie beinhaltet die Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen und ihrer Umgebung. Damit soll die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software und Bildwiedergabegerät) geprüft werden. Als neues Konzept werden Raumklassen eingeführt, die die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und den Tätigkeitsbereich (Untersuchungsarten) in den Anforderungen berücksichtigen.

 

Mit der neuen Norm werden Anforderungen für alle Monitore im Bereich der Befundung (bei Neuinbetriebnahmen) definiert und im Bereich der Betrachtung empfohlen. Der bisherige Prüfzyklus der messtechnischen Prüfung war abhängig von der Gerätetechnischen Voraussetzung (z.B. Systeme mit und ohne integrierte Messung des Umgebungslichts) und erfolgte monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Visuelle Prüfungen standen arbeitstäglich und vierteljährlich an. Mit der neuen DIN V 6868-157 werden jetzt arbeitstägliche und halbjährliche Konstanzprüfungen festgelegt. Die DIN 6868-157 ist spätestens 6 Monate nach Erscheinen (bzw. Veröffentlichung der Übergangsfrist) für Neuinbetriebnahmen verpflichtend anzuwenden.

 

Anwendungsbereiche

Die DIN V 6868-157 gilt für alle medizinischen Bildwiedergabesysteme, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten im Bereich der Röntgenverordnung darstellen. Das Bildwiedergabesystem wird definiert als ein Arbeitsplatz, der aus einem oder mehreren Bildwiedergabegeräten, einem Anzeige-Steuerteil sowie Rechner-Hardware und -Software besteht und Bilder anzeigen kann. Damit wird die ganze Kette, einschließlich Anwendungssoftware (Viewer), in die Prüfung einbezogen. Abhängig vom Tätigkeitsbereich und den dafür notwendigen Beleuchtungsbedingungen erfolgt eine Einteilung in Raumklassen mit zugehörigen Mindestanforderungen. Für die Betrachtung von Röntgenaufnahmen bzw. -untersuchungen wurden geringere Anforderungen festgelegt.

 

Raumklassen

Die Beleuchtungsstärke als Grundlage der Einteilung ist mit einem geeigneten Messgerät (siehe Prüfmittel) zu messen; eine alleinige Abschätzung der Raumklasse wäre nicht ausreichend. Die Festlegung der Raumklasse ist vom Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten vor- zunehmen und zu dokumentieren. Wie bisher müssen die Monitore entsprechend der Zweckbestimmung gekennzeichnet werden, d.h. ob sie für die Befundung (und für welchen Bereich, z.B. Mammografie oder CT) geeignet sind oder nur für die Betrachtung eingesetzt werden dürfen.

 

Mindestanforderungen

Mit der neuen DIN V 6868-157 gilt die Verwendung einer Matrix von mindestens 1600×1200 Pixeln für den medizinisch genutzten Bereich.

 

Arbeitstägliche Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen. Die arbeitstägliche Konstanzprüfung ist eine visuelle Prüfung am Testbild TG18-OIQ; es sind 5 Prüfkenngrößen (von 8) zu prüfen. Die arbeitstägliche Konstanzprüfung erfolgt am Testbild TG18-OIQ und es sind 5 Prüfpositionen zu prüfen:

1. Unverfälschte Sichtbarkeit der Linienpaarraster ohne Schlieren, Verwischungen oder Auslöschungen und Sichtbarkeit der 2 Pixel breiten Linienpaar-Raster mit niedrigem Kontrast in der Mitte und in den 4 Ecken

2. Kontinuität des Erscheinungsbilds der Verlaufsbalken

3. Sichtbarkeit der Grenzen und Linien des Rasters sowie Zentrierung des Rasters im aktiven Bereich

4. Sichtbarkeit des 95%- und 5%-Felds

5. Die Buchstaben mit niedrigem Kontrast „QUALITY CONTROL“ müssen für die Mammografie und Raumklasse 1–3 im grauen und weißen Feld vollständig lesbar sein. Im schwarzen Feld gelten die differenzierten Anforderungen aus an die Lesbarkeit des Wortes „CONTROL“.

 

 

 

Halbjährliche Konstanzprüfungen an Bildwiedergabesystemen

Visuelle halbjährliche Prüfung

Die halbjährliche Konstanzprüfung beinhaltet 2 visuelle Prüfungen:

die Homogenität innerhalb eines Bildwiedergabegeräts
die Überprüfung des Farbeindrucks und der Gleichförmigkeit
Messtechnische halbjährliche Prüfungen

Für 18 Grauwertstufen wird die Leuchtdichte (cd/m²) ermittelt und geprüft, ob die Darstellung der DICOM-Kennlinie korrekt erfolgt

Quelle: Thieme Verlagsgruppe.

Aktuelle Informationen zur neuen DIN 6868-157 BWG

Aktuelle Informationen zur neuen DIN6868-157 BWG (2,3 MiB)